Honorar- oder Gewährleistungsstreitigkeiten mit Auftraggebern gehören für Ingenieure und Architekten zum Alltag. Vor der juristischen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche schrecken aber viele Büros zurück, nicht zuletzt wegen des Kostenrisikos. Über führende Rechtsschutzversicherer können wir jetzt eine an der Branchenpraxis orientierte Lösung zu Sonderkonditionen anbieten. Dieser Rechtsschutz ist unabhängig von der jeweiligen Berufshaftpflicht-Versicherung und damit von der Frage, ob der Auftraggeber seine Zahlungsverweigerung mit einem vermeintlichen Schaden begründet. Der Zusatzbaustein lässt sich zu Berufshaftpflichtverträgen aller deutschen Versicherer einrichten.