Beratungsbedarf bei Objektversicherungen
Honorare „doppelt“ melden?
An Objektversicherungen kommen viele Planungsbüros nicht vorbei, da diese Variante der Berufshaftpflichtversicherung häufig von Auftraggebern vorgegeben wird. Wir werden in einer solchen Konstellation dann oft gefragt, ob die bei dem versicherten Projekt erzielten Honorare auch noch bei der jährlichen Abfrage zur Prämienregulierung gemeldet werden müssen. Daher der Hinweis: Jeder Versicherungsnehmer hat zunächst seine Jahreshonorarumsatzsumme vollständig zum durchlaufenden Vertrag zu melden - also inklusive der über Objekt- oder Baukombi-Versicherungen versicherten Projekte. Ansonsten könnten vom Versicherer Sanktionen in Form von Strafgeldern erhoben werden (z.B. eine zweimalige Jahresprämie). Kommen Sie auf Ihren UNIT-Kundenberater zu, sobald Sie zum Eintritt in eine Objektversicherung aufgefordert werden, jedenfalls vor Beginn Ihrer Leistungen für das entsprechende Projekt. Zu diesem Zeitpunkt gilt es abzustimmen, ob das Projekt im Jahresvertrag „nullgestellt“ wird oder ob eine Subsidiärdeckung mit geringen Prämiensätzen von uns mit dem Versicherer verhandelt werden soll. Beide Fälle müssen sauber in der Police dokumentiert werden. Diese Frage liegt aber nicht allein in der Entscheidungsgewalt der Planungsbüros, sondern diesbezüglich sind entsprechende Bedingungen des jeweiligen Versicherers im durchlaufenden Vertrag zu beachten. So bedarf es, um sich vor Regress des Objektversicherers in den Jahresvertrag zu schützen, vertraglicher Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis von Objekt- zu Jahresversicherung. Die führenden deutschen Versicherer handhaben diese Thematik durchaus unterschiedlich, für UNIT-Kunden gelten diesbezüglich zum Teil Sonderbedingungen.
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