Wichtig: Vorsorgevollmacht!
Abschließend sei darauf hingewiesen: Wer sicherstellen möchte, dass er im Vorsorgefall von einer selbst bestimmten Vertrauensperson statt von einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten wird, benötigt unbedingt eine umfassende und individuelle Vorsorgevollmacht. Darauf weist Rechtsanwältin Sabine Kunz hin, Mitglied im UNIT-JUR.-Netzwerk. Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist darüber hinaus unentbehrlich bei Angelegenheiten mit Bezug zu Immobilien und Kapitalgesellschaften. Insbesondere die vielen GmbH-Gesellschafter unter den UNIT-Kunden sollten sie haben, damit das Unternehmen bei ihrem Ausfall beschluss- und damit handlungsfähig bleibt. Die Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht betont, dass auch durch das in 2023 neu eingeführte sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten und Lebenspartner in Gesundheitsangelegenheiten eine Vorsorgevollmacht nicht entbehrlich werde, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger. Rechtsanwältin Kunz warnt diesbezüglich vor Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten aus dem Internet ohne anwaltliche, notarielle oder ärztliche Beratung.