UNITALLRISK-Police
Honorarausfallversicherung
Mit unserem Honorarausfall-Konzept für Inhaber/Geschäftsführer (bis 55 Jahre) können Unterbrechungsschäden infolge Unfall oder Krankheit aufgefangen werden. Mit der Versicherungssumme können die weiterlaufenden Kosten des versicherten Betriebes gedeckt werden, soweit sie im Unterbrechungsfall anfallen. Die Karenzzeit beträgt 28 Tage.
Alle Risiken in einem Vertrag: Verwaltungsaufwand und Kosten der Planungsbüros reduzieren durch Bündelung aller Firmenversicherungen in einem Vertrag – das ist unser Ziel mit der UNITALLRISK-Police.
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Abschließend sei darauf hingewiesen: Wer sicherstellen möchte, dass er im Vorsorgefall von einer selbst bestimmten Vertrauensperson statt von einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten wird, benötigt unbedingt eine umfassende und individuelle Vorsorgevollmacht. Darauf weist Rechtsanwältin Sabine Kunz hin, Mitglied im UNIT-JUR.-Netzwerk. Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist darüber hinaus unentbehrlich bei Angelegenheiten mit Bezug zu Immobilien und Kapitalgesellschaften. Insbesondere die vielen GmbH-Gesellschafter unter den UNIT-Kunden sollten sie haben, damit das Unternehmen bei ihrem Ausfall beschluss- und damit handlungsfähig bleibt. Rechtsanwältin Kunz warnt diesbezüglich vor Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten aus dem Internet ohne anwaltliche, notarielle oder ärztliche Beratung.