Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

D&O - Managerhaftpflicht

Bessere Entscheidungen: Fehler von Führungskräften versichern

"Unternehmensorgane" haften grundsätzlich mit ihrem vollen Privatvermögen für die durch sie verursachten Schäden gegenüber Dritten oder dem eigenen Unternehmen – und das schon bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Um Ihre Geschäftsführer, Vorstände und leitenden Angestellten vor den Folgen eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen zu schützen, bieten wir Ihnen mit unseren Manager-Haftpflichtversicherungskonzepten („D&O = Directors & Officers") die passende Lösung. Die Prämien zahlt das Unternehmen, geschützt sind aber die Führungskräfte. Auf diese Weise sichert die Firma im Übrigen auch die eigene Liquidität ab. Aon bietet ein Konzept an, dass zu günstigen Konditionen umfangreiche Zusatzleistungen umfasst:

  • Unkomplizierte Beantragung ohne Bilanzeinsicht, Transparente Kalkulation über Prämientabelle
  • Außer Vorsatz gibt es keine elementaren Ausschlüsse
  • Kostenübernahme zur Minderung von Reputationsschäden
  • Gehaltsfortzahlung bei Einbehalt von Vergütungsansprüchen wegen Schadenersatzforderungen
  • Der Kreis versicherter Personen ist weiter gefasst. So sind z. B. persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften, Prokuristen, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte und besondere Vertreter gemäß § 30 BGB eingeschlossen sowie Arbeitnehmer, die aufgrund von Gesetz- oder Industriestandards zu Beauftragten für Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz- oder Sicherheit bestellt wurden.
  • Zusatzabsicherung für ausscheidende Unternehmensleiter: sorgt dafür, dass Manager weiterhin ausreichend abgesichert sind, obwohl sie keinen Einfluss auf die D&O-Deckung mehr haben. 

Bei Insolvenz kommt es zum Schwur

Hinweis von Dipl.-Vw. Wolfgang Reiss, selbständiger Kundenberater
Wolfgang Reiss

"Geschäftsführer in mittelständischen Planungsbüros glauben nicht, dass "ihr" Unternehmen sie jemals in Haftung nehmen könnte. Aber leider können Fehlentscheidungen gerade in Unternehmen mit oft nur geringer Kapitalausstattung schnell zur Insolvenz führen. Und der Insolvenzverwalter hat dann Schadenersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung zu prüfen - und er wird sie einklagen."

Um unsere Videos sehen zu können, müssen die erforderlichen Cookies auf dieser Seite aktiviert sein. Bitte aktivieren Sie Funktionale und Performance Cookies.