Planungsbüros sollten ihre wertvolle Büro-/Betriebseinrichtung maßgeschneidert versichern gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen.
Planungsbüros sollten ihre wertvolle Büro-/Betriebseinrichtung maßgeschneidert versichern gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen.
Verwaltungsaufwand und Kosten der Planungsbüros reduzieren durch Bündelung aller Firmenversicherungen in einem Vertrag – das ist unser Ziel mit der UNITALLRISK-Police.
Aktuell: Elementargefahren wie Überschwemmung oder Rückstau sind im Rahmen der UNITALLRISK-Police wie alle anderen Elementarschäden mitversichert, sofern sie nicht explizit einzelvertraglich ausgeschlossen wurden. Auch Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten sind unbegrenzt mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen. Kosten für die „Entrümpelung des Kellers“ sowie für ersten Säuberungsmaßnahmen sind damit nicht gemeint. Definition Aufräum- und Abbruchkosten: „sind Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten“
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