...ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie tariflich als Fachplaner eingestuft sind, aber Leistungen erbringen, die der Versicherer ggf. nicht zum Berufsbild der Landschaftsarchitekten zählt. Eine mögliche Lösung stellt der Rahmenvertrag dar, den wir auf Basis einer bdla- Mitgliederbefragung mit einem Spezialversicherer für berufliche Risiken vereinbart haben.
In dem preisgünstigen Grunddeckungs-Konzept sind die aktuellen Tätigkeitsfelder der meisten Garten- und Landschaftsarchitekten explizit versichert. Der Leistungskatalog ist umfassender als bei marktüblichen Fachtarifen und umfasst neben Landschaftsplanung insbesondere: