Verbandskonzept bdla

Berufshaftpflichtversicherung für Landschaftsarchitekten

Besser beraten: Bedarfsgerechter Versicherungsschutz

...ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie tariflich als Fachplaner eingestuft sind, aber Leistungen erbringen, die der Versicherer ggf. nicht zum Berufsbild der Landschaftsarchitekten zählt. Eine mögliche Lösung stellt der Rahmenvertrag dar, den wir auf Basis einer bdla- Mitgliederbefragung mit einem Spezialversicherer für berufliche Risiken vereinbart haben.

In dem preisgünstigen Grunddeckungs-Konzept sind die aktuellen Tätigkeitsfelder der meisten Garten- und Landschaftsarchitekten explizit versichert. Der Leistungskatalog ist umfassender als bei marktüblichen Fachtarifen und umfasst neben Landschaftsplanung insbesondere:

  • Objektplanung für Freianlagen einschließlich
  • Planungsleistungen zur Einbindung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,
  • Planungsleistungen für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen
  • Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Umweltbaubegleitung
  • Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger, als SiGeKo
  • Beratungstätigkeiten gemäß VOF, VOL und VOB, Tätigkeit als Mediator u. v. m.

Zusatzbaustein

Berufsbild günstig erweitern

Mit einem Zusatzbaustein können Sie Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Hochbau, Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft und Elektroplanung - im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Garten- und Landschaftsarchitekt - in Ihrer Versicherungspolice einschließen sowie die Tätigkeit als Generalplaner. Diese höheren Risiken, für die marktüblich nur bei den teuersten Tarifklassen Versicherungsschutz besteht, lassen sich dadurch mit einem moderaten Beitragszuschlag zum günstigen Fachtarif absichern.

Die für bdla-Mitglieder kostenfrei eingeschlossene Eigenschadenversicherung ersetzt vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers bei Rücktritt des Auftraggebers bis zur Entschädigungsgrenze von 50.000 Euro.

Mit Leidenschaft berate ich Landschaftsarchitekten!

Dipl.-Ing. (FH) Steffen Lehmann, selbständiger Kundenberater

„Als ehemaliger Niederlassungsleiter eines Landschaftsarchitekturbüros weiß ich, um welche Risiken wir uns angesichts des ständigen Wandels im Berufsbild kümmern müssen. Die wenigsten Büros erbringen ausschließlich Leistungen der Landschaftsplanung, da muss der Versicherungsschutz Schritt halten“.

Bessere Entscheidungen im Schadenfall

Bei Berufshaftpflicht-Schäden vertreten wir als Makler Ihre Interessen! ...die bei Schadensersatzansprüchen nicht immer deckungsgleich mit denen des Versicherers sind. Unser Schadenmanagement-Team übernimmt für Sie Korrespondenz und Verhandlungen mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und anderen Beteiligten.

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