Projektmanagement

Projektmanager, Projektsteuerer, BIM-Manager (s. u.)

In praktisch jeder Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist das Risiko "Projektsteuerer" eingeschlossen. Allgemein warnen wir aber davor, alle Leistungen des Projektmanagements als „Berufsbild“ im Sinne der Berufshaftpflichtversicherung zu verstehen. Keineswegs sind alle in AHO-Heften aufgeführten Leistungen „automatisch“ versichert. Lassen Sie sich also von uns individuell beraten!

  • Die ausnahmsweise Abbedingung des Ausschlusses für eigene Fristen und Termine gilt nicht, wenn neben der Tätigkeit als Projektsteuerer auch Tätigkeiten als Objekt- und Fachplaner am identischen Projekt übernommen werden
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Zusagen und Erklärungen bezüglich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder von Teilleistungen durch den Versicherungsnehmer oder Dritte
  • Übernahme originärer Bauherrenaufgaben: wenn ein Projektmanager „rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen abgibt, die eine unmittelbare Belastung des Bauherrn in wirtschaftlicher Hinsicht nach sich ziehen“, drohen Versicherungslücken - auch mit ausdrücklich vereinbarter Vollmacht zur Vertretung.
  • Von den in AHO-Heft Nr. 19 benannten könnten vor allem "Value Engineering" oder Nutzer-/Mieterkoordination (u. a. „kaufmännische Feststellungen i. V. m. Mieterausbau“, „Beratungsfunktion im Hinblick auf die abzuschließenden Mietverträge“) Grauzonen oder Lücken mit sich bringen.

Das versicherte Berufsbild nicht aus den Augen verlieren!

Jochen Scholl, Senior Consultant im Sales & Account Management

„BIM verfolge ich seit fast 20 Jahren und habe mich in die Aushandlung der ersten BIM-Berufshaftpflicht-Klausel eingebracht, einer UNIT-Sonderbedingung 2013. Versicherungsschutz für BIM-Projekte findet sich seit ca. 2018 in unterschiedlicher Form in den Standardbedingungen der Marktführer, aber nach wie vor gibt es Grauzonen, insbesondere für Objektplaner wenn es in BIM-Projekten keinen gesonderten BIM-Manager gibt (s. u.).

Auch Projektsteuerer übernehmen oft Leistungen, die das versicherte Leistungsbild überschreiten. Bei DVP-Veranstaltungen wie zuletzt zum AHO-Heft Nr. 19 nehme ich regelmäßig zur Kenntnis, wie breit das u. a. von Rechtsanwälten mitgeprägte Berufsbild von "Projektmanagement" aufgefasst wird.

Darüber hinaus gilt: Projektmanager müssen ihre Auftraggeber auch zu Versicherungslösungen beraten. Dabei stehen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kollegen bei Aon Construction als Berater zur Verfügung für kombinierte Projektversicherungen, die viele Vorteile für alle Baubeteiligten bieten und Verzögerungen vermeiden helfen.“

„BIM-Management“

Grauzonen Berufshaftpflichtversicherung beachten!

Bei jedem BIM-Projekt gibt es obligatorische Managementaufgaben wie Beratungs-, Dokumentations-, Informations- und Kontrollleistungen, mit Schwerpunkt auf der für den Datenaustausch vorgesehenen IT-Infrastruktur. Nicht immer aber gibt es einen gesonderten – und im Vertrag auch so bezeichneten - „BIM-Manager“, oft werden Objekt- oder Generalplaner diese Aufgaben vertraglich übernehmen. Das heißt: auch wenn der „BIM-Manager“ in neuesten Bedingungswerken führender Versicherer als mitversichert benannt ist, ist Vorsicht angebracht, denn etliche dieser Rolle gemeinhin zugeschriebenen IT-Leistungen kollidieren mit Ausschlüssen in den Berufshaftpflichtbedingungen. 
Die Versicherer gehen mit dieser Situation unterschiedlich um: Beim HDI ist eine individuelle Prüfung vorgesehen, nach der Versicherungsschutz für derartige vertraglich übernommene Leistungen ausdrücklich vereinbart werden kann. Die VHV dagegen hat eine BIM-Klausel eingeführt, die einige Erweiterungen für alle Kunden abschließend aufführt, während sie für andere Leistungen über die Berufshaftpflichtversicherung keine Deckung bieten will. Eingeschlossen sind demnach z. B. „beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Auswahl oder des Kaufes von BIM-fähiger Software“ oder „notwendige Einweisungen oder Schulung anderer an einem konkreten Bauvorhaben Beteiligter in Bezug auf die Softwarelandschaft des Bauvorhabens, sofern dies zur Kommunikation oder zum Datenaustausch notwendig ist“. Nicht versichert bleiben z. B. „Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege“ oder auch „Schulungen hinsichtlich der individuellen planerischen Nutzung von Bausoftware“. Zudem ist eine weitere Einschränkung zu beachten: die Managementleistungen werden nur dann als versichert betrachtet, sofern eine eigene Planungsleistung erfolgt, sowie ausschließlich für die Erstellung von Bauwerken. 

Betreiben eines BIM-, sonstigen Datenaustausch- oder Kommunikationsservers: Dass diese originäre IT-Leistung und somit die Risiken von Serverausfällen überhaupt in spezifische Berufshaftpflichtbedingungen für Architekten und Ingenieure Aufnahme fand, belegt die Bereitschaft führender Versicherer, dem Wandel im Berufsbild durch BIM Rechnung zu tragen. Auch Planer mit dieser Bedingungserweiterung sollten beachten, dass der Versicherungsschutz ausschließlich die Haftung für Drittschäden umfasst und technischen Voraussetzungen wie dem Einhalten des „aktuellen Stands der Internet- und Sicherheitstechnik“ unterliegt. 

Datenverlust bleibt Risiko! 
Abschließend muss auf das gefährlichste Haftungsrisiko hingewiesen werden, das die vermehrte Datennutzung bei BIM mit sich bringt. Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen von Daten sind weder auf den o. g. „betriebenen“ Servern noch auf eigenen Servern der Beteiligten gedeckt, schon gar nicht Kosten für die Wiederherstellung von IT-Infrastruktur. Wer derartige Risiken versichern will.  benötigt IT-Haftpflicht- und Cyberversicherungen.

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