Selbständig sein heißt auch selbständig vorsorgen. Seit 2005 ist das mit staatlicher Förderung mittels eines attraktiven Steuerbonus möglich: über eine Basisrente ("Rürup-Rente"). Der Staat fördert die für selbständige Freiberufler attraktive Basisrente ab sofort mit einem noch größeren Steuerbonus: bereits ab 2023 werden die Rentenbeiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung anerkannt. Ursprünglich hatte das Alterseinkünftegesetz vorgesehen, dass der absetzbare Anteil in diesem Jahr erst 96 Prozent beträgt und bis 2025 schrittweise auf 100 Prozent steigt. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu dieser kapitalgedeckten Leibrentenversicherung ist seit 2015 dynamisch an zwei Kennwerte gekoppelt: den Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung (24,7 Prozent) und die Beitragsbemessungsgrenze West für die knappschaftliche Rentenversicherung (107.400 Euro). Daraus ergibt sich für 2023 der Höchstbetrag von 26.527,80 Euro, die sich steuersenkend auswirken, 2022 waren es noch 24.100 Euro. Zusammen veranlagte Ehepaare können das Doppelte geltend machen.