Selbständig sein heißt auch selbständig vorsorgen. Über eine Basisrente ("Rürup-Rente") ist das mit staatlicher Förderung mittels eines attraktiven Steuerbonus möglich: die Rentenbeiträge werden zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung anerkannt. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu dieser kapitalgedeckten Leibrentenversicherung ist dynamisch an zwei Kennwerte gekoppelt: den Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze West für die knappschaftliche Rentenversicherung. Daraus ergibt sich für 2026 der Höchstbetrag von 30.826 Euro, die sich steuersenkend auswirken. Zusammen veranlagte Ehepaare können das Doppelte geltend machen, also 61.652 Euro!