Nicht immer ist ein Auslandsbezug offensichtlich, er kann auch aus vertraglichen Anforderungen an den Versicherungsschutz bestehen, die nicht zur deutschen Berufshaftpflichtversicherung passen. Zum Beispiel, wenn der potenzielle Auftraggeber zu einem internationalen Konzern gehört und dessen Vertragsvorlagen verwendet. Daher: Vor Vertragsschluss unsere Stabsstelle kontaktieren!