Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg
Deutschland
Tel: +49 (208) 7006-3800
Fax +49 (208) 7006-3790
E-Mail: unit@unita.de
Geschäftsführer / gesetzliche Vertreter: Kai Büchter, Hartmuth Kremer-Jensen, Marcel Armon, Mark Dominik Thofern, Harald Resche, Michael Hendriks, Stephan Winneg, Monika Behrens, Jan-Oliver Thofern, Klaus Peter Schikalla
Für die Redaktion der Website Verantwortlicher i. S. d. §18 Abs. 2 MStV: Jochen Scholl, M. A., Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim
Handelregister-Nr.: Amtsgericht Hamburg, HRB 23700
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE205674460
Die Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH ist zugelassen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Zuständige Erlaubnisbehörde: Handelskammer Hamburg (Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel: 040 36138-0, Fax 040 36138-401, Mail: service@kh24.de, Internet: www.hk24.de)
Register-Nummer: D-HI8E-0QSB3-92
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK - Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-600-585-0 - 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. bzw. max. 60 Cent/Min. je Anruf aus dem Mobilfunknetz)
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter www.vermittlerregister.info
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung und Vermittlung an. Die Vergütung – Courtage – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewöhnlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung bzw. des Honorars verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Unser Unternehmen bietet neben der Versicherungsberatung, -vermittlung und -betreuung auch kaufmännische Dienste für Kunden an, die diese direkt bezahlen. Des Weiteren können wir individuelle Dienstleistungen für Versicherer oder Risikoträger anbieten, welche mit oder ohne Zusammenhang zu vermittelten Versicherungsverträgen erbracht werden und erhalten hierfür eine gesonderte Vergütung.
Die Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet und bereit, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Aon-Gruppe in Deutschland
Datenschutzbeauftragter
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg
E-Mail: datenschutz[at]aon.de
Die Rechte für die Bildmotive sind von Aon erworben.
Beschwerden über die Arbeit von Aon können Sie gerne an folgende Adresse/Email Adresse richten:
Beschwerdemanagement
Aon Deutschland Beteiligungs GmbH
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg
Deutschland
de-beschwerdemanagement(a)aon.com
Zudem finden Sie hier unsere Verfahrensordnung gem. § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Erklärung der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH (Erlaubnis als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Absatz 1 Nr. 2 GewO):
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-Verordnung)
Artikel 3 Absatz 2 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken):
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften, Versicherungsprodukten sowie Finanzanlageprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern/Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer/Produktgeber, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers/Produktgebers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens):
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer/Produktgeber) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen/Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer/Produktgeber zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Artikel 5 Abs. 1 Transparenz-Verordnung (Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen/Finanzanlageprodukten orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken) Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV sowie Finanzanlageprodukten werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.
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