Im Versicherungsfall

Schaden melden

So können Sie einen Schaden melden:

Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich - wir kümmern uns und vertreten Ihre Interessen!

Geschäftsfrau telefoniert mit Headset

Alle Schäden außer Berufshaftpflicht

Rufen oder mailen Sie einfach unsere Zentrale an. Wir verbinden zu Ihrem Fachberater, der umgehend alles Wichtige veranlasst und Ihnen bei den weiteren Schritten hilft. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.

Büroszene

KFZ-Schaden: Spezialteam

Damit wir die Bearbeitung Ihrer Kfz-Schäden noch schneller und professioneller abwickeln können, haben wir ein zusätzliches Team geschaffen, das sich ausschließlich um die Begleitung Ihrer Kfz-Schäden kümmert! Bitte melden Sie Kfz-Schäden per Formular (s. u.), per Mail an kfz-schaden@unita.de oder telefonisch unter 0208 7006-3145.

Büroszene

Berufshaftpflicht: Schadenmanagement-Team

Kommt es zu Schadenersatzforderungen oder -Androhungen aus der Berufshaftpflicht, können unsere Kunden bei der Kommunikation mit Versicherern und weiteren Beteiligten auf die Unterstützung durch unser Schadenmanagement-Team bauen. Das Team um Christian Tiedge, Christian Wiederhold und Andreas Lixfeld vertritt Ihre Interessen und nimmt Ihnen Aufwand ab (bauschaden@unita.de).

Hinweise zur Schadenmeldung Berufshaftpflicht

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer bzw. Makler unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind („unverzüglich“ bedeutet gemäß § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“). Diese Voraussetzung für eine Deckungsprüfung des Versicherers gilt für die Erhebung eines Haftpflichtanspruchs in jeder Form, auch wenn hierbei in der Regel noch einige Informationen einzuholen sind. Anlass für eine Schadenanzeige ist in jedem Fall auch die Eröffnung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte nur in Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Bitte geben Sie kein Schuldanerkenntnis oder Aussagen zur möglichen Schadenursache ab. Als „Erste Hilfe“ erhalten betroffene Kunden umgehend ein Schreiben mit den wichtigsten Verhaltensweisen. Unseren „Handlungsleitfaden für den Schadenfall“ können Sie hier herunterladen:
Handlungsleitfaden im Berufshaftpflicht-Schadenfall - hier herunterladen

Bessere Entscheidungen im Schadenfall

Bei Berufshaftpflicht-Schäden kommt es auf den Makler an. Wir vertreten Ihre Interessen!

...die bei Schadensersatzansprüchen nicht immer deckungsgleich mit den Interessen des Versicherers sind. Unser Schadenmanagement-Team übernimmt für Sie Korrespondenz und Verhandlungen mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und anderen Beteiligten - das spart Ihnen Aufwand, Zeit und meistens Geld und sorgt für einen reibungsarmen Ablauf.

Wie Sie unser Schadenmanagement-Team unterstützt, erklärt dieser noch unter alter Firma produzierte Film in 1 Minute.

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