Ihre Vorteile: Betreuung durch unser VDRK-Fachteam
Zuverlässige und schnelle Schadenregulierung!
Profitieren Sie von der persönlichen Betreuung durch das UNIT-Fachteam speziell für Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen: Ralf Höhler, Bernd van Neerven und Jeanette Kießwetter (0208 7006-3760) stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Lassen Sie sich beraten!
Beispiel für unser Schadenmanagement: Verschleiß oder Versicherungsschaden?
Ein Kunde meldete UNIT den Schaden an seiner Selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Als Defekt wurde auf der Rechnung genannt: Fahrzeug springt nicht an, Anlasser dreht. Der Schadenbefund der Werkstatt: Steuerkette übergesprungen, Laufbuchsen verschlissen. Schadenbild: Die Einlassnockenwelle hatte sich durch den defekten Steuerkettenspanner um 90 Grad verdreht und die Einlassventile den Kolbenboden berührt. Der Motor musste ausgetauscht werden. Rechnungsbetrag gesamt: 12.029,42 EUR netto. Der Kilometerstand des sieben Jahre alten Fahrzeugs betrug am Schadentag 213253 km - wobei der Motor zusätzlich im Stand bei Spüleinsätzen im Betrieb ist.
Der Versicherer nahm den Schadenbefund der Werkstatt, nämlich den Verschleiß der Laufbuchsen, zum Anlass die Regulierung abzulehnen. Er berief sich dabei auf den Ausschlusstatbestand "betriebsbedingte normale bzw. betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung". Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind derartige Schäden nicht versichert. Wenn nur die Vollkaskoversicherung versichert gewesen wäre, hätte der Versicherer eine Erstattung zu recht komplett abgelehnt. Für das Fahrzeug bestand aber eine Technische Versicherung der UNIT für Spezialfahrzeuge von VDRK-Mitgliedern - und UNIT-Kundenberater Ralf Höhler kennt sich aufgrund seines beruflichen Werdegangs mit Maschinenschäden aus. Seine Argumentation: die angesichts der Laufleistung vorliegende Abnutzung sei nicht die Ursache für den Defekt. Auch wegen Abnutzungserscheinungen in den Laufbuchsen würde der Motor trotzdem anspringen. Ursache sei daher der defekte Steuerkettenspanner. Der Versicherer fragte daraufhin die Werkstatt an, ob es lt. Hersteller einen Serviceintervall für Steuerkette und Kettenspanner gibt. Da dies wartungsfreie Bauteile sind, konnte dies von der Werkstatt verneint werden.
Letztlich konnte UNIT aufgrund der vorliegenden Gemengelage den Versicherer überzeugen, 50 % des Rechnungsbetrages abzüglich der vereinbarten SB von 500 EUR, also 5.500 EUR zu erstatten.