Wir inspizieren Ihre Versicherungen!

Versicherungskonzepte Kanalsanierung

Als Kooperationspartner des Verband Deutscher Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen

...kennen wir die spezifischen Risiken der Branche. Mit unseren Versicherungskonzepten können Sie Ihre betrieblichen Risiken in einem Vertrag absichern – zu günstigen Prämien. Übliche Standardausschlussbedingungen, die den Versicherungsschutz zum Teil erheblich einschränken, sind in unseren Konzepten gestrichen. Bündeln Sie mehrere der hier genannten Versicherungen in einem Vertrag!

1. Branchenspezifische Betriebshaftpflicht

  • Kosten aus fehlerhafter Rohrsanierung im Inliner- Verfahren: für Ausschachtung/Freigrabung der Rohrleitung, Ausbau des Altrohrs, Wiederverfüllung des Rohrgraben
  • Kosten für Aufgrabung und Freilegung bei Steckenbleiben von Arbeitsgeräten bis 7.500 Euro
  • auf Wunsch Mitversicherung von Gutachtertätigkeit
  • Mietsachschäden an geliehenen Arbeitsgeräten, Bearbeitungsschäden, Schlüsselrisiko ohne Sublimits
  • KFZ-Arbeitsrisiko, z. B. Schäden durch Spülfahrzeuge
  • Mangelfolgeschäden, 
  • Leitungsschäden, Erdsenkungen, Erschütterungen
  • aktive Werklohnklage
  • Umweltdeckung inkl. Grundwasserschäden

2. Elektronikversicherung für TV-Systeme, Sanierungsroboter

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden an TV-Systemen durch Verkehrsunfälle
  • Raub und Diebstahl
  • Bergungskosten bis 5.000 Euro
  • Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Geräte
  • europaweiter Versicherungsschutz
  • Bewertung Kaufpreis im Neuzustand anstatt Listenpreis
  • Mitversicherung von Zubehörteilen (Studioausbauten) ++ Kabelschäden

Versicherungsschutz für Saug- und Spülfahrzeuge

Für Ihre Fahrzeuge und deren technische Aufbauten bietet unser Konzept eine Allgefahrendeckung. Damit sind auch Risiken versichert, für die eine Vollkaskoversicherung keinen Schutz bietet (Bsp. unten):

 

  • Konstruktions- und Materialfehler, Ausführungsfehler
  • Herstellungsfehler
  • Schäden ohne Einwirkung von außen
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
  • Aufräumungs- und Bergungskosten bis 25.000 Euro

 

  • Neuwertentschädigung im Falle eines Totalschadens durch Feuer auf dem Betriebsgelände
  • Arbeitsrisiko für selbstfahrende Maschinen
  • Sonderkonditionen: günstige Festprämien für alle Fahrzeuge ohne Höherstufung im Schadenfall,  Flottenmanagement und Rabatte ab 10 Fahrzeuge
  • Spezialfahrzeuge: 40 % Schadenfreiheitsrabatt bei einer Schadenquote bis 60%

Ihr Vorteil: Zuverlässige und schnelle Schadenregulierung

VDRK-Fachteam um Produktmanagerin Jeanette Kießwetter (Bild)

"Wie sehr Sie von der persönlichen Betreuung durch unser Fachteam speziell für Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen profitieren, zeigt das Praxisbeispiel unten. Zusammen mit meinen Kollegen Ralf Höhler (Leipzig) und Bernd van Neerven (Mülheim) stehe ich Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Lassen Sie sich ein Vergleichsangebot erstellen!"

Verschleiß oder Versicherungsschaden?

Beispiel für unser Schadenmanagement

Ein Kunde meldete uns den Schaden an seiner Selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Als Defekt wurde auf der Rechnung genannt: Fahrzeug springt nicht an, Anlasser dreht. Der Schadenbefund der Werkstatt: Steuerkette übergesprungen, Laufbuchsen verschlissen. Schadenbild: Die Einlassnockenwelle hatte sich durch den defekten Steuerkettenspanner um 90 Grad verdreht und die Einlassventile den Kolbenboden berührt. Der Motor musste ausgetauscht werden. Rechnungsbetrag gesamt: 12.029,42 EUR netto. Der Kilometerstand des sieben Jahre alten Fahrzeugs betrug am Schadentag 213253 km - wobei der Motor zusätzlich im Stand bei Spüleinsätzen im Betrieb ist.


Der Versicherer nahm den Schadenbefund der Werkstatt, nämlich den Verschleiß der Laufbuchsen, zum Anlass die Regulierung abzulehnen. Er berief sich dabei auf den Ausschlusstatbestand "betriebsbedingte normale bzw. betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung". Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind derartige Schäden nicht versichert. Wenn nur die Vollkaskoversicherung versichert gewesen wäre, hätte der Versicherer eine Erstattung zu recht komplett abgelehnt. Für das Fahrzeug bestand aber eine Technische Versicherung über uns für Spezialfahrzeuge von VDRK-Mitgliedern - und unser Kundenberater Ralf Höhler kennt sich aufgrund seines beruflichen Werdegangs mit Maschinenschäden aus. Seine Argumentation: die angesichts der Laufleistung vorliegende Abnutzung sei nicht die Ursache für den Defekt. Auch wegen Abnutzungserscheinungen in den Laufbuchsen würde der Motor trotzdem anspringen. Ursache sei daher der defekte Steuerkettenspanner. Der Versicherer fragte daraufhin die Werkstatt an, ob es lt. Hersteller einen Serviceintervall für Steuerkette und Kettenspanner gibt. Da dies wartungsfreie Bauteile sind, konnte dies von der Werkstatt verneint werden. 

Letztlich konnten wir aufgrund der vorliegenden Gemengelage den Versicherer überzeugen, 50 % des Rechnungsbetrages abzüglich der vereinbarten SB von 500 EUR, also 5.500 EUR zu erstatten. 

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