Die gesetzlich geregelte Berufshaftpflichtversicherung soll im Schadenfall das Vermögen des Architekturbüros und seiner Inhaber schützen. Sie stellt sicher, dass Schäden ersetzt oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden – sofern der Schaden aus dem versicherten Berufsbild resultiert. Entscheidend ist daher, dass die Vertragsbedingungen nicht nur die verlangten Deckungssummen vorsehen, sondern auch Versicherungsschutz für Ihre tatsächlichen Risiken bieten. Für größere oder spezialisierte Architekturbüros ist die Berufshaftpflicht-Versicherung kein Produkt von der Stange!
Unsere individuelle Beratung ist für Sie besonders wichtig, wenn Sie exponierte Risiken oder innovative Leistungen absichern müssen, höhere Deckungssummen benötigen, mit anderen Büros oder mit freien Mitarbeitern arbeiten oder von allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen.
Was ist unsere Leistung als „unabhängiger Versicherungsmakler" für Architekten?
Sie haben über uns Zugang zu allen qualifizierten Anbietern für Berufshaftpflichtversicherung. Wir sind auf ihre Branche spezialisiert, das heißt wir kennen alle Tätigkeiten eines Architekten, bekommen jeden Wandel im Berufsbild früh mit und verhandeln bedarfsgerechte Klauseln mit den Versicherern. Unsere erfahrenen Berater sorgen kontinuierlich dafür, dass Ihr Versicherungsvertrag auch tatsächlich Versicherungsschutz bietet für Ihr spezifisches Leistungsbild. Wir vertreten Ihre Interessen im Schadenfall, wenn es darum geht, ob Schadenersatz gezahlt wird oder aber unberechtigte Forderungen bzw. Haftpflichtansprüche abgewehrt werden. Darauf kommt es an bei einer Versicherung, die ja nicht nur das Vermögen der Planer vor ihren enormen Haftungsrisiken schützen soll, sondern auch das Vermögen der durch Planungsfehler Geschädigten und nicht zuletzt den Projekterfolg. Für diese Vermittlungsdienstleistung sowie für unsere Beratung müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge zahlen! Unsere Vergütung – Courtage – ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Für welche Architekten ist unsere Beratung besonders wichtig?
Für alle, die
Welche Deckungssummen empfehlen wir für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten?
Die gesetzlich geregelten Mindestdeckungssummen reichen angesichts der Baupreissteigerungen bei weitem nicht aus. Bei Ausschreibungen fordern die Auftraggeber regelmäßig höhere Versicherungssummen. Wir empfehlen auch kleineren Architekturbüros oder freiberuflichen Architekten mindestens eine Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Drei Millionen Euro für Personenschäden sind Standard.
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für Ihr spezifisches Tätigkeitsspektrum machen zu können, benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Risikoerfassungsbogen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen Tarifrechner online anbieten, denn die Bedingungswerke der qualifizierten Versicherer unterscheiden sich trotz Vereinheitlichungstendenzen im Detail teils sehr stark (Standardbedingungen siehe Downloadcenter). Mit allen führenden Versicherern haben wir Sonderkonditionen vereinbart, auch Rabatte.
Wann greift die "Aktive Honorarklage"?
Wenn der Auftraggeber Honorar einbehält, hilft die Abwehrfunktion nicht weiter, denn etwaige Ansprüche werden durch Aufrechnung bereits durchgesetzt. Daher sehen die führenden deutschen Versicherer eine „aktive Honorarklage“ vor. Dieses Instrument greift aber nur, wenn der Auftraggeber die Honorarkürzung mit einem versicherten Schadensersatzanspruch begründet – selbst wenn ein Mangel nur vorgeschoben wird. In der Praxis wird aber oft kein (solcher) Grund benannt, damit ist die Berufshaftpflichtversicherung außen vor. Empfehlenswert ist daher der Zusatzbaustein Vertrags- und Honorarrechtsschutz.
Wo sind die Grenzen des Versicherungsschutzes im Hinblick auf Baukostenüberschreitungen?
Kostenschätzungen, -berechnungen und -anschläge sollen helfen, die finanzielle Größenordnung eines Bauvorhabens unter Kontrolle zu halten. Wann kommt es zu einem Haftungsanspruch, wenn die vom Planer ermittelten Kosten zu niedrig waren? Welche Pflichten hat der Planer vor dem Hintergrund von Preisanstiegen? Wie weit reicht der Versicherungsschutz - vor allem, wenn eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde? Diese und andere Fragen zur Kostenplanung beantwortet unser "Spotlight", das Sie über den Button anfordern können.
Falls der Auftraggeber hohe Deckungssummen oder die erhöhten Risiken eines Projekts besondere Lösungen verlangen, beraten wir Sie, ob eine separate Objektversicherung Sinn macht, eine Aufstockung mit "UNIT Excedent" oder ob eine projektbezogene bzw. ständige Erhöhung der Deckungssumme im Jahresvertrag vorteilhafter ist.
„An Architekten fasziniert mich neben der gestalterischen Kreativität, durch die aus Gebäuden erst „Architektur“ wird, ihr generalistisches Selbstverständnis. Viele Architekten erbringen bei ihren Projekten alle neun Leistungsphasen und kümmern sich um technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen des Bauprozesses und ihres Bauherrn. Damit setzen sie sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus, oft sogar als Generalplaner, gesamtschuldnerisch mit ausführenden Unternehmen oder in Rechtsformen, die keine Haftungsbegrenzung bieten. Insofern sehe ich es als unsere wichtige Aufgabe, diese Risiken des Kunden über die Berufshaftpflichtversicherung bestmöglich abzusichern.“
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