Versicherung von Planungsleistungen

Planungshaftpflicht zu versichern erfordert Maßarbeit!

Christian Tiedge, Abteilungsleiter Broking, kümmert sich mit Leidenschaft um unsere Vereinbarungen mit Versicherern
Foto Christian Tiedge

„Bei der Versicherung ihrer beruflichen Risiken sollten Ingenieure und Architekten auf einen unabhängigen Versicherungsmakler vertrauen, der auf ihre Branche spezialisiert ist. Unsere erfahrenen Berater sorgen kontinuierlich dafür, dass Ihr Versicherungsvertrag auch tatsächlich Versicherungsschutz bietet für Ihr spezifisches Leistungsbild - oder helfen Ihnen, beim geforderten Nachweis hoher Deckungssummen Aufwand und Kosten zu reduzieren. Sie haben über uns Zugang zu allen qualifizierten Anbietern für Berufshaftpflichtversicherung, zu allen Konzepten und zum weltweiten Netzwerk unserer Muttergesellschaft Aon. Diese internationale Ausrichtung hilft uns und Ihrer Branche, denn der enge deutsche Markt stellt nicht mehr für jedes Risiko von Architekten, Ingenieuren und ihren Projekten Versicherungsschutz zur Verfügung.

Wir vertreten Ihre Interessen im Schadenfall, wenn es darum geht, ob Schadenersatz gezahlt wird oder aber unberechtigte Haftpflichtansprüche abgewehrt werden. Darauf kommt es an bei einer Versicherung, die ja nicht nur das Vermögen der Planer vor ihren enormen Haftungsrisiken schützen soll, sondern auch das Vermögen der durch Planungsfehler Geschädigten und nicht zuletzt den Projekterfolg."

Besser beraten: von unserer Kompetenz profitieren Sie insbesondere, wenn Sie...

 

  • an komplexen, großen Bauprojekten mitwirken
  • innovative Methoden (BIM, GIS) anwenden
  • mehr als "08/15"-Leistungen anbieten (Grenze Berufsbild?)
  • mit freien Mitarbeitern oder Subplanern arbeiten
  • höhere Deckungssummen benötigen
  • im Ausland tätig werden
  • von allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen müssen
  • in komplexen Vertragsstrukturen kooperieren (IPA, ARGE)

Bessere Entscheidungen: Optionen Planungshaftpflicht

Falls die Auftraggeber hohe Deckungssummen oder die erhöhten Risiken eines Projekts besondere Lösungen verlangen, beraten wir Sie, ob eine separate Objektversicherung Sinn macht, eine Aufstockung mit "UNIT Excedent" oder ob eine projektbezogene bzw. ständige Erhöhung der Deckungssumme im Jahresvertrag vorteilhafter ist. Dabei ist zu bedenken, dass wir alle uns wegen der Streichung der Sonderregelung zur Auftragswertermittlung von Planungsleistungen in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV organisatorisch auf mehr VgV-Ausschreibungen einstellen müssen und somit schnell/ständig verfügbare Versicherungsbestätigungen Sinn machen. Der Trend bei größeren Bauvorhaben geht zur kombinierten Projektversicherung für alle Baubeteiligte, über deren Umsetzung freilich der Investor/Bauherr entscheidet.

Planer besprechen sich am Plan

Berufshaftpflichtvertrag

Der durchlaufende Jahresvertrag ist obligatorisch und existenzsichernd. Architekten, Ingenieurbüros und Landschaftsarchitekten beraten wir zu bedarfsgerechten Konzepten.

Kran

Objektversicherung

Mit einer Objektversicherung können alle Planungsrisiken bei einem Projekt bedarfsgerecht kombiniert werden - die Ihres Unternehmens oder auch aller beteiligten Planungsbüros (wichtig bei ARGE!).

Mann mit Koordinaten

Mit Excedent aufstocken

Deckungssummen lassen sich mit separatem Vertrag zu günstigen Prämien erhöhen, weil der Leistungsfall erst eintritt, wenn der Schadenersatzbetrag höher ist als die Grundvertrags-Deckungssumme.

Bessere Entscheidungen im Schadenfall

Bei Berufshaftpflicht-Schäden vertreten wir als Makler Ihre Interessen! ...die bei Schadensersatzansprüchen nicht immer deckungsgleich mit denen des Versicherers sind. Unser Schadenmanagement-Team übernimmt für Sie Korrespondenz und Verhandlungen mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und anderen Beteiligten.

 

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