Planungsbüros sollten ihre wertvolle Büro-/Betriebseinrichtung maßgeschneidert versichern gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen.
Planungsbüros sollten ihre wertvolle Büro-/Betriebseinrichtung maßgeschneidert versichern gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen.
"Verwaltungsaufwand und Kosten der Planungsbüros reduzieren durch Bündelung aller Firmenversicherungen in einem Vertrag – das ist unser Ziel mit der UNITALLRISK-Police. Als Produktmanagerin versuche ich das Bedingungswerk durch regelmäßiges Nachverhandeln mit den Versicherern immer auf Top-Niveau zu halten.
Ein aktuelles Beispiel: Elementargefahren wie Überschwemmung oder Rückstau sind im Rahmen der UNITALLRISK-Police wie alle anderen Elementarschäden mitversichert, sofern sie nicht explizit einzelvertraglich ausgeschlossen wurden. Auch Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten sind unbegrenzt mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen. Kosten für die „Entrümpelung des Kellers“ sowie für erste Säuberungsmaßnahmen sind damit nicht gemeint, sondern gemäß Definition "Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten."
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