Freiberufler sollten Lücke im Versorgungswerk schließen
Rente erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit
Als Mitglied des Versorgungswerks Ihrer Ingenieur-/ Architektenkammer genießen Sie bei der Altersvorsorge viele Vorteile. Aber Vorsicht: beim Existenzrisiko Berufsunfähigkeit werden Sie satzungsgemäß i. d. R. nur dann entschädigt, wenn Sie voraussichtlich auf Dauer keine berufliche Aufgabe eines Architekten oder Ingenieurs mehr ausüben können. Für die Rentengewährung wird meist vorausgesetzt, dass die Antragsteller entweder ihr Büro schließen oder ihren Arbeitsplatz aufgeben. Selbständigen empfehlen wir daher die Absicherung der Berufsunfähigkeit mit staatlicher Förderung über eine Basisrente - um so zugleich eine hohe Zusatz-Altersrente ansparen zu können. Angestellten (ggf. auch GmbH-Geschäftsführern) empfehlen wir die Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.