Selbständig sein heißt auch selbständig vorsorgen. Über eine Basisrente ("Rürup-Rente") ist das mit staatlicher Förderung mittels eines attraktiven Steuerbonus möglich: die Rentenbeiträge werden seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung anerkannt. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu dieser kapitalgedeckten Leibrentenversicherung ist seit 2015 dynamisch an zwei Kennwerte gekoppelt: den Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze West für die knappschaftliche Rentenversicherung. Daraus ergibt sich für 2024 der Höchstbetrag von 27.565 Euro, die sich steuersenkend auswirken. Zusammen veranlagte Ehepaare können das Doppelte geltend machen.
Weil nur ein Teil der späteren Auszahlungen der Steuerpflicht unterliegt, lohnt sich diese Vorsorgevariante auch noch für über 50-Jährige. Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Besteuerung der Basisrente gestreckt. Bisher sah die Vorschrift vor, dass der Besteuerungsanteil bis zum Jahre 2040 auf 100% ansteigt. Dieser Zeitraum wird jetzt bis zum Jahr 2058 verlängert. Damit sollen Fälle einer eventuell auftretenden Doppelbesteuerung reduziert werden. Der Besteuerungsanteil beträgt dadurch für das Jahr 2024 nur 83% statt bisher 84% und erhöht sich jeweils um einen halben Prozentpunkt bis zum Jahr 2058 auf 100%.
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag für eine Basisrente abschließen. Ob das Sinn macht, hängt immer von diversen individuellen Kriterien ab. Daher empfehlen wir Rücksprache mit dem eigenen Steuer-/Finanzberater zu nehmen.