Versicherungslösungen bei

Ausfall des Chefs

Für das Planungsbüro Vorsorge treffen, falls der Inhaber ausfällt.

Der Ausfall des Chefs ist ein Problem, das nicht allein mit Versicherungen zu lösen ist – schon gar nicht ausschließlich mit auf die Person und ihren privaten Lebensunterhalt bezogenen Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Lassen Sie sich zu den Konzepten beraten, die der Versicherungsmarkt bietet.

  • Spezielle Betriebsunterbrechungsversicherungen für Freiberufler federn zumindest die direkten finanziellen Existenzrisiken durch Übernahme der laufenden betrieblichen Fixkosten ab.
  • Qualifizierte Konzepte sehen auch die Übernahme der Kosten für eine Ersatzkraft vor, schnelle Pauschalzahlungen oder eine finanzielle Unterstützung für die Phase nach der Genesung.
  • Optional lässt sich sogar der Gewinn absichern, der aufgrund des Ausfalls nicht erwirtschaftet werden kann.
  • Hilfreich können auch Schwere-Krankheiten- (Dread Disease-) Versicherungen sein, weil sie eine hohe Einmalzahlung mit völliger Entscheidungsfreiheit über die Verwendung bieten. Die vereinbarte Summe wird ausgezahlt, sobald eine der versicherten Krankheiten eintritt. Diese Flexibilität kann sich im Ernstfall als Vorteil erweisen, weil z. B. sowohl betriebliche als auch private Ausgaben dringende Priorität haben, z. B. spezielle (alternative) Therapieformen oder Umbauten.
  • Auch Schlüsselfunktionsträger, z. B. der Kaufmännische Leiter, können versicherte Person sein. Ist dieser "keyman" von einer der versicherten Krankheiten betroffen, erhält das Unternehmen die vereinbarte Summe und kann den Betrag beispielsweise aufwenden, um das Gehalt einer Vertretung zu bezahlen oder in die kostspielige Personalsuche investieren. In der Regel können die monatlichen Beiträge als Betriebsaugaben steuerlich geltend gemacht werden.

UNITALLRISK-Police umfasst optional Honorarausfall

Empfehlung von Jeanette Kießwetter, Produktmanagement
Jeanette Kießwetter

"Mit unserem Honorarausfall-Konzept für Inhaber/Geschäftsführer (bis 55 Jahre) im Rahmen der UNITALLRISK-Police können Unterbrechungsschäden infolge Unfall oder Krankheit aufgefangen werden. Mit der Versicherungssumme können die weiterlaufenden Kosten des versicherten Betriebes gedeckt werden, soweit sie im Unterbrechungsfall anfallen. Die Karenzzeit beträgt 28 Tage.

Verwaltungsaufwand und Kosten der Planungsbüros reduzieren durch Bündelung aller Firmenversicherungen in einem Vertrag – das ist unser Ziel mit der UNITALLRISK-Police. Als Produktmanagerin versuche ich das Bedingungswerk durch regelmäßiges Nachverhandeln mit den Versicherern immer auf Top-Niveau zu halten."

Wichtig: Vorsorgevollmacht!

Abschließend sei darauf hingewiesen: Wer sicherstellen möchte, dass er im Vorsorgefall von einer selbst bestimmten Vertrauensperson statt von einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten wird, benötigt unbedingt eine umfassende und individuelle Vorsorgevollmacht. Darauf weist Rechtsanwältin Sabine Kunz hin, Mitglied im UNIT-JUR.-Netzwerk. Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist darüber hinaus unentbehrlich bei Angelegenheiten mit Bezug zu Immobilien und Kapitalgesellschaften. Insbesondere die vielen GmbH-Gesellschafter unter den UNIT-Kunden sollten sie haben, damit das Unternehmen bei ihrem Ausfall beschluss- und damit handlungsfähig bleibt. Rechtsanwältin Kunz warnt diesbezüglich vor Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten aus dem Internet ohne anwaltliche, notarielle oder ärztliche Beratung.

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