Die staatlich geförderte Altersvorsorge für selbständige Freiberufler!
Selbständig sein heißt auch selbständig vorsorgen. Doch seit 1. Januar 2005 fördert der Staat Freiberufler bei der Altersvorsorge mit einem attraktiven Steuerbonus. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisrente ist seit 2015 dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Die höhere Obergrenze liegt derzeit bei über 25.000 Euro. Der Staat fördert die insbesondere für Selbständige interessante Basisrente damit noch stärker über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Für 2020 werden 90 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung anerkannt (jährlich steigend bis 2025 dann 100 %), also maximal 22.541 bzw. das Doppelte für Verheiratete.
Möchten Sie sehen, wie sich die Basisrente für Sie rechnet?
Um unsere Videos sehen zu können, müssen die erforderlichen Cookies auf dieser Seite aktiviert sein. Bitte aktivieren Sie Funktionale und Performance Cookies.